Institut für Italienische Philologie
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Lehramt an Gymnasien: Zwischenprüfung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Studierende des Studiengangs Lehramt an Gymnasien müssen sich in den beiden Fächern ihrer Fächerkombination einer Zwischenprüfung unterziehen. Im Erweiterungsfach entfällt diese Prüfung.

1.2 Die Zwischenprüfung soll der Selbstkontrolle der Studierenden dienen und ihre Eignung für das gewählte Studium feststellen. Sie schließt das Grundstudium ab; ihr Bestehen berechtigt zur Aufnahme des Hauptstudiums.

1.3 Die Zwischenprüfung wird nach Fächern getrennt abgelegt. Sie kann jedoch innerhalb eines Faches nicht geteilt werden.

1.4 Die Zwischenprüfung kann, wenn sie nicht bestanden wurde, einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist in Ausnahmefällen auf Antrag zulässig. Die erste Wiederholungsprüfung muß zum nächsten regulären Prüfungstermin, die zweite Wiederholungsprüfung ebenfalls zum nächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden, sofern nicht wegen besonderer, nicht selbst zu vertretender Gründe eine Nachfrist gewährt wird. Wurde nur einer der beiden Prüfungsteile nicht bestanden, so beschränkt sich die Wiederholungsprüfung auf diesen Teil.

1.5 Die Zwischenprüfung wird am Ende eines jeden Semesters bzw. in den Semesterferien abgehalten. Eine schriftliche Anmeldung auf besonderen Formblättern im Institutssekretariat ist erforderlich. Die Anmeldung muß jeweils bis spätestens eine Woche vor der Prüfung erfolgt sein. Die Zwischenprüfung muß bis spätestens vor Beginn der Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters abgelegt sein, sonst gilt sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Vom Studierenden nicht zu vertretende Gründe, die ein Überschreiten dieser Frist rechtfertigen, sind vor Ablauf dieser Frist schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuß geltend und glaubhaft zu machen.

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2. Besondere Bestimmungen für das Fach Italienisch

2.1 Zulassung

Für die Zulassung zur Zwischenprüfung werden folgende Nachweise verlangt:

  • Sprachpraktischer Schein (Allgemeiner Sprachkurs)
  • Phonetikschein
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer literaturwissenschaftlichen Einführungsübung
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer sprachwissenschaftlichen Einführungsübung
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem literaturwissenschaftlichen Proseminar
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar

2.2 Prüfungsteile

Die Prüfung ist schriftlich und besteht aus zwei Teilen:

  1. einem sprachpraktischen Teil
    -- Übersetzung eines Textes in die Fremdsprache (Bearbeitungszeit 1 Stunde) und
    -- Fragen zur Grammatik (Bearbeitungszeit 1 Stunde)
  2. einem wissenschaftlichen Teil, bei dem der Kandidat zwischen Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft wählt (Angabe bei der Anmeldung zur Prüfung).

Bei der Wahl von Literaturwissenschaft besteht die Prüfung aus:

  • der Interpretation eines von zwei zur Wahl gestellten literarischen Texten. Die Texte stammen aus Werken, deren Kenntnis gemäß der jeweils geltenden Lektüreliste für die Zwischenprüfung vorauszusetzen ist.

  • der Beantwortung von Einzelfragen zu weiteren Werken der Lektüreliste (Bearbeitungszeit insgesamt 3 Stunden)

Bei der Wahl von Sprachwissenschaft besteht die Prüfung aus:

  • einer Frage aus dem Bereich der allgemeinen Sprachwissenschaft
  • einer Frage aus dem Bereich der romanischen Sprachwissenschaft
  • zwei Fragen aus dem Bereich der italienischen Sprachwissenschaft. Es werden aus den sechs vorzubereitenden Themenbereichen vier Fragen zur Auswahl gestellt. (Bearbeitungszeit insgesamt 2 Stunden)

2.3 Bewertung

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn sowohl der sprachpraktische als auch der wissenschaftliche Teil mit „bestanden“ bewertet wurden. Die Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandene Teilprüfung.