Deutschkenntnisse
Die Deutschkenntnisse als Voraussetzung der Immatrikulation werden nicht vom Institut, sondern in der Zentralen Verwaltung der LMU geregelt, außer für den Master Italienstudien.
Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse auf der zentralen Seite der LMU
Es wird empfohlen, sich bei Bedarf u.a. über folgendes Angebot zu informieren: