Magister Artium: Abschlußprüfung
Für die Magisterprüfung im Fach Italienische Philologie (Haupt- oder Nebenfach) gelten die Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung vom 25. Juni 1986 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01. Januar 2004. Was im einzelnen für die Prüfung an Unterlagen beizubringen ist und an Voraussetzungen zu erfüllen ist, geht aus dieser Magisterprüfungsordnung hervor. Sie ist in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und M.A. (Hauptgebäude) erhältlich. Im folgenden werden nur die wichtigsten fachbezogenen Bestimmungen kurz zusammengefaßt.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Prüfung wird im Hauptfach und den beiden Nebenfächern zum gleichen Prüfungstermin abgelegt. Der Student soll sich nach achtsemestrigem Studium so rechtzeitig zur Magisterprüfung anmelden, daß er die schriftliche Hausarbeit im 9. Semester abschließen und im unmittelbaren Anschluß daran die Klausur und die mündlichen Prüfungen ablegen kann.
1.2 Meldet sich ein Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht so rechtzeitig ordnungsgemäß zur Prüfung, daß er diese in der Prüfungsperiode am Ende des 13. Semesters abschließt, oder legt er die Prüfung, zu der er sich gemeldet hat, nicht ab, gilt die Magisterprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Der zweiwöchige Meldetermin wird jeweils rechtzeitig durch Anschlag am Schwarzen Brett des Promotionsausschusses angegeben. In der Regel liegen die Meldetermine in der zweiten Märzhälfte bzw. in der zweiten Septemberhälfte. Jeweils zwei Monate vor diesen Terminen sollen die Studierenden beim Promotionsausschuß im Rahmen der sog. Voranmeldung die Unterlagen für die Anmeldung zur Prüfungszulassung abholen.
1.3 Die Prüfung kann im Prinzip nur einmal wiederholt werden. Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, kann sich der Bewerber auf Antrag einer einmaligen Wiederholungsprüfung unterziehen. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Nichtbestehens der Prüfung beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu stellen. Versäumt der Kandidat diese Frist aus von ihm zu vertretenden Gründen, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muß nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt werden. Im Fall der Ablehnung der Hausarbeit erstreckt sich die Wiederholungsprüfung auf die gesamte Prüfung, im Fall der nicht bestandenen Klausur oder eines Abschnittes der mündlichen Prüfung bei angenommener Hausarbeit auf die Prüfungsteile, in denen die Note „nicht ausreichend“ lautete.
2. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Im Hauptfach
- Nachweise über erfolgreiche Teilnahme an zwei Haupt- oder Oberseminaren.
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer sprachlichen Übung für Fortgeschrittene.
Im Nebenfach
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Haupt- oder Oberseminar.
3. Prüfungsteile
3.1 Hausarbeit
Das Thema für die schriftliche Hausarbeit wird dem Kandidaten durch den Vorsitzenden des Promotionsausschusses auf Vorschlag eines prüfungsberechtigten Hauptfachvertreters mitgeteilt. Der Bewerber kann hinsichtlich des Themas Wünsche äußern. Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen; über besonders begründete Ausnahmeanträge entscheidet der Promotionsausschuß im Benehmen mit den Fachvertretern.
Die Hausarbeit ist binnen sechs Monaten in drei Exemplaren dem Promotionsausschuß vorzulegen. Weist der Bewerber unverzüglich und vor Ablauf der Frist nach, daß er die Hausarbeit aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht binnen sechs Monaten anfertigen kann, so kann der Abgabetermin um höchstens drei Monate verlängert werden.
Die Hausarbeit wird von einem Referenten und einem Korreferenten beurteilt. Einer der beiden Referenten muß Professor im Sinne des Bayerischen Hochschullehrergesetzes sein; über notwendige Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuß.
3.2 Klausur
Der Termin der Klausur wird dem Kandidaten spätestens 14 Tage vorher durch Aushang am Schwarzen Brett der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses bekanntgegeben. Der Prüfer im Hauptfach stellt zwei Themen zur Auswahl, die nicht mit dem Thema der Hausarbeit imZusammenhang stehen dürfen (die Gebiete, die für die Themenstellung in Frage kommen, sollten mit dem Prüfer rechtzeitig abgesprochen werden). Der Promotionsausschuß oder ein vom ihm beauftragtes Mitglied wählt eines davon aus. Die Dauer der Klausur beträgt vier Stunden.
3.3 Mündliche Prüfung
Die Prüfungszeit in der mündlichen Prüfung beträgt im Hauptfach etwa 60 Minuten, in jedem Nebenfach etwa 30 Minuten. Die Prüfung findet zu einem Teil, maximal zur Hälfte der Prüfungszeit, in italienischer Sprache statt. Die Termine der Prüfungen sind mit den Prüfern im Rahmen einer Frist zu vereinbaren, die vom Promotionsausschuß durch Aushang am Schwarzen Brett der Geschäftsstelle bekanntgemacht wird.
Die mündlichen Prüfungen finden als Einzelprüfungen vor einem Prüfer in Anwesenheit eines Hochschullehrers oder eines hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiters als Beisitzer statt, welcher ein Protokoll der Prüfung anfertigt, das vom Prüfer und vom Beisitzer zu unterzeichnen ist. Die Leistungen der mündlichen Prüfung werden von dem jeweiligen Prüfer bewertet. Jeder Prüfer darf einen Kandidaten nur in jeweils einem Fach prüfen. Für das Hauptfach kommt in der Regel der Professor oder Dozent in Frage, der das Thema der Hausarbeit und der Klausur gestellt hat.
Es wird empfohlen, im Hinblick auf die Auswahl von Spezialgebieten für die mündliche Prüfung rechtzeitig mit den Prüfern Verbindung aufzunehmen. In den Sprechstunden der Prüfer besteht Gelegenheit, sich rechtzeitig über die genauen inhaltlichen Prüfungsanforderungen zu verständigen.