Institut für Italienische Philologie
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PAD - Pädagogischer Austauschdienst

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) betreut seit 1952 im Auftrag der Kultusministerien europäische und internationale Maßnahmen für den Schulbereich. Seit 1995 ist er auch Nationale Agentur für EU-Programme. Jedes Jahr ensendet der PAD u.a. weltweit Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (FAS/„Assistant Teacher“).

Als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent unterstützen Sie die Lehrkräfte Ihrer Gastschule beim Fremdsprachenunterricht. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes und erhalten einen Einblick in das dortige Bildungswesen und seine Unterrichtsmethoden.

Welche Aufgaben übernehmen Fremdsprachenassistenzkräfte?

  • Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an Schulen – i.d.R. im Sekundarbereich – eingesetzt und assistieren ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht.
  • Den FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig überlassen werden, insbesondere solche, die der Förderung der Sprechfertigkeit dienen.
  • Die Aufgaben der FSA sind vielseitig. Sie führen z.B. Übungen zur Sprache und Landeskunde durch, sie entwickeln Rollenspiele in kleineren oder größeren Gruppen oder stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
  • Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich wie z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Deutscher Club.

Wer kann teilnehmen?

Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende Italienisch (modularisiert und nicht modularisiert). Jedoch können sich auch Studierende der klassischen Magisterstudiengänge etc. bewerben.

Welche Zuschüsse sind möglich?

  • Die Fremdsprachenassistentinnen und Asisstenten erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss von den zuständigen Behörden im Gastland. Er deckt die notwendigen Lebenshaltungskosten.
  • Die Reisekosten müssen von den FSA selbst getragen werden. (Für die USA und China gelten Ausnahmeregelungen.)
  • Auch für ihre Unterkunft sind die FSA selbst verantwortlich. Sie erhalten jedoch in der Regel Unterstützung durch die aufnehmende Einrichtung.

Bewerbungsschluss

01.12. (Poststempel). (Bewerbungen für die USA müssen bereits bis zum 01.11. eingereicht werden.)

Für alle Informationen

Fremdsprachenassistenzkräfte im Ausland – Webseite des Pädagogischen Austauschdienstes