ERASMUS+ (Outgoings)
Das ERASMUS+-Programm, das heute zu den europäischen Lifelong Learning Programmen zählt, wurde 1987 von der EU-Kommission ins Leben gerufen, um – ganz im Sinne des Namenspatrons – die Mobilität von Studierenden und Dozenten in Europa zu fördern. Übersicht und alle Informationen rund um das ERASMUS+-Programm der LMU: Referat Internationale Angelegenheiten.
Für die Erstberatung – für alle administrativen Angelegenheiten und den allgemeinen Ablauf – wenden Sie sich bitte an Claudia Agne, die in der Fakultät 13 für das ERASMUS Programm zuständig ist: C.agne@lmu.de und anschließend an den Beauftragten des Erasmus+-Programms.
In der Italianistik: PD Dr. Gaia Gubbini.
Alle Fakultäten der LMU sind mit ausgewählten Partnerhochschulen am ERASMUS+-Programm beteiligt. Die Kontakte zu den ausländischen Hochschulen werden von den sogenannten ERASMUS+-Programmbeauftragten gepflegt.
Im Rahmen von ERASMUS+ können Studien- sowie Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland gefördert werden. Für das ERASMUS Praktikum ist der Career Service der LMU zuständig: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/auslandserfahrung-sammeln/auslandspraktika/
1. Austauschplätze in Italien
Das Institut für Italienische Philologie betreut direkt einen ERASMUS+-Austausch mit der Università degli Studi di Torino, mit der Università degli Studi di Genova, mit der Università degli Studi di Padova, mit der Università degli Studi di Palermo, mit der Università per Stranieri di Siena, mit der Scuola Normale Superiore di Pisa (nur für Masterstudierende und Promovierenden), mit der Università degli Studi di Roma Tor Vergata (nur für Promovierenden) und mit der Università degli Studi di Roma La Sapienza. Für genauere Informationen zu den Partneruniversitäten und Fragen der Anerkennung wenden Sie sich an Ihre Programmbeauftragte PD Dr. Gaia Gubbini.
2. Erasmus+-Studium
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der LMU für einen Vollzeitstudiengang
- Mindestens zwei absolvierte Studiensemester zu Beginn des Auslandaufenthaltes
- Kenntnis der Unterrichtssprache (mind. B1)
- Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes sollen Sie die Module P 3 und P 4 besucht haben (B.A.)
Dauer des Aufenthaltes
Aufenthalte können für ein oder zwei Semester beantragt werden. Sie können wählen, ob Sie für das Wintersemester oder das Sommersemester nach Italien gehen. Bitte beachten Sie, dass das sog. Spring Term in Italien Ende Januar bis spätestens Ende Februar beginnt.
Information über die Partnerhochschule
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre gewünschte Partnerhochschule: Die Internetplattform der Referats Internationale Angelegenheiten bietet einen guten Überblick.
In der Infothek des Referats Internationale Angelegenheiten finden Sie zusätzlich gedrucktes Informationsmaterial und Erfahrungsberichte.
Bewerbungstermin
15.01. für das im folgenden September beginnende akademische Jahr, sowie das Sommersemester.
Das ERASMUS+-Stipendium
Ein ERASMUS+-Stipendium beinhaltet den Studiengebührenerlass an der Partnerhochschule, vereinfachte Einschreibemodalitäten und Hilfe der ausländischen Hochschule bei Wohnungssuche und Behördengängen sowie einen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (ca. 450 Euro monatlich für eine feste Anzahl von Monaten, in der Regel 4 Monate für ein Semester und 8 Monate für einen zweisemestrigen Aufenthalt). Nach Absprache mit der Fachstudienberatung ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen möglich.
Verpflichtung der Stipendiaten
- Vor Abreise muss ein Learning Agreement ausgefüllt und von den Fachstudienberatungen der Heimathochschule als auch von der Gasthochschule unterzeichnet werden. Für Studierende der Fakultät 13 gibt es ein spezielles Verfahren, über das Sie von Frau Claudia Agne informiert werden, die den ERASMUS-Austausch in der Fakultät verwaltet.
- Nach der Rückkehr müssen eine Aufenthaltsbestätigung, ein Transcript of Records und eventuell eine Anerkennungsbestätigung vorgelegt werden
- Vorlage eines ausführlichen Erfahrungsberichts über den Aufenthalt an der Gastuniversität. Dieser Erfahrungsbericht wird interessierten Studierenden in der Infothek und auf der Internetplattform des Referats Internationale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt. Zudem muss der EU-Standarderfahrungsbericht ausgefüllt werden.
- Wünschenswert wäre die Mitwirkung an den Internationalen Tagen des Referats Internationale Angelegenheiten sowie die Teilnahme am LMU-Mentorenprogramm zur Vorbereitung der nächsten Stipendiaten und Betreuung der Austauschstudenten der Partnerhochschule.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsbogen: Gehen Sie auf den Seiten des Referats Internationale Angelegenheiten zum Bewerbungsportal Erasmus und folgen Sie den dortigen Hinweisen. Sie können nur eine Online-Bewerbung ausfüllen (auch wenn Sie sich für mehrere Universitäten bzw. Fachbereiche bewerben). Die Bewerbung kann jederzeit unterbrochen, gespeichert und wieder fortgesetzt werden.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben auf deutsch
- Transcript of Records aus LSF
- Sprachnachweis: Studieren Sie im Hauptfach Italienisch und gehen nach Italien, müssen Sie keinen Sprachnachweis beilegen. Es reicht das Hochladen einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung.
- Etwaige Abschlusszeugnisse (bei Masterstudierenden: Bachelorzeugnis + Notenübersichten)
- Deckblatt Erasmus-Bewerbung
- Registrierung im fakultätseigenen APTE Portal, über das die Bewerbung verwaltet wird.
Die Bewerbung ist eine reine Onlinebewerbung.
Lebenslauf
Erstellen Sie einen tabellarischen Lebenslauf in deutscher Sprache. Wenn Sie bereits Praktika absolviert haben, geben Sie Aufgabenfelder und Tätigkeiten in Stichworten an. Auslandsaufenthalte bitte nur angeben, wenn es sich um Studienreisen/Schüleraustausch etc. gehandelt hat (keine Urlaubsreisen).
Motivationsschreiben
In einem Motivationsschreiben legen Sie dar, warum Sie an der/n gewählten Partnerhochschule/n studieren wollen. Sie schreiben das Motivationsschreiben für Ihre Erstwahl in deutscher Sprache. Beantworten Sie sich (und uns) folgende Fragen:
- Warum will ich in dem Land und an dieser Universität studieren?
- Warum jetzt und wie passt der Auslandsaufenthalt in mein LMU-Studium?
- Was verspreche ich mir akademisch und persönlich von dem Aufenthalt?
- Welchen Studienschwerpunkt möchte ich dort verfolgen?
- Wie steht es um meine sprachlichen Qualifikationen?
Nehmen Sie sich Zeit für dieses Motivationsschreiben. Es ist das Herzstück Ihrer Bewerbung, es sollte inhaltlich und sprachlich überlegt und überzeugend sein.
Transcript of Records aus LSF
Legen Sie den offiziellen Notenausdruck (= Transcript of Records) aus LSF Ihrer Bewerbung bei. Eine Beglaubigung ist für die ERASMUS+-Bewerbung nicht nötig!
Weitere Informationen zum Transcript of Records finden Sie hier.
3. Nach dem ERASMUS-Aufenthalt: Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Nach Ihrer Rückkehr müssen Ihre im Ausland erbrachte Leistungen erfasst werden.
Ihr Transcript of Records wird Ihnen nach dem Ende Ihres Aufenthalts direkt zugeschickt. Sollte das Transcript of Records ausnahmsweise einmal nur an das International Office oder die Responsible Person Ihrer Fakultät gesendet werden, wird es von diesen Stellen zuverlässig an Sie weitergeleitet.
Zur Bestätigung der Anerkennung (Unterschrift) wenden Sie sich bitte ab Februar 2025 an die Erasmus-Beauftragte, PD Dr. Gubbini.
Bevor Sie die Anerkennungsbestätigung anfordern, befolgen Sie bitte die Hinweise in Ihrem Moodle-Kurs, die wir hier noch einmal wiedergeben:
Anerkennungsbestätigung
- Die Anerkennung besprechen Sie, sobald Sie das Transcript of Records Ihrer Gasthochschule erhalten haben, mit der verantwortlichen Person in Ihrem Fachbereich.
- Bitte erkundigen Sie sich über die Webseiten Ihrer Fakultät über das genaue Prozedere.
- Für Ihren Erasmus-Aufenthalt ist ein Nachweis über die erfolgte Anerkennung der im Ausland besuchten Kurse an der LMU nötig. Dazu werden in der Anerkennungsbestätigung die Kurse, die an der LMU anerkannt werden, dokumentiert.
- Bitte verwenden Sie die unten stehende Vorlage für Ihr Hauptfach und, falls erforderlich, andere Fächer getrennt.
- Sollten Sie kein Nebenfach haben oder in diesem keine Anerkennung wünschen, müssen Sie nur den Nachweis über die Anerkennung für das Hauptfach abgeben.
- Sollten Sie generell auf die Anerkennung verzichten, vermerken Sie dies bitte im Anerkennungsnachweis, unterschreiben Sie das Dokument und laden Sie es in das Erasmus-Outgoing-Portal der LMU hoch.
- Der Auslandsaufenthalt muss zusätzlich von Ihnen selbstständig im LSF eingetragen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Fakultät/bei Ihrem Prüfungsamt.
- Bitte bewahren Sie alle Unterlagen rund um Ihren Erasmus-Aufenthalt gut auf, damit Sie bei Bedarf immer wieder auf diese zurückgreifen können.
Vorlage: Klicken Sie hier, um die Anerkennungsbestätigung herunterzuladen
Ebenfalls akzeptiert werden:
- Bestätigungsvorlagen der Prüfungsämter mit gleichen Inhalten
- Notenkontoauszüge aus LSF, auf denen die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ersichtlich ist*
*Hinweis: Sollte der Name Ihrer Gastuniversität auf dem Notenkontoauszug nicht ersichtlich sein oder nicht vermerkt werden können, reichen Sie bitte eines der folgenden Dokumente zusammen mit dem Notenkontoauszug ein:
- den Antrag auf Anerkennung, den Sie im Fachbereich eingereicht haben
- eine formlose Auflistung der Kurse aus Ihrem Auslandsaufenthalt, die auf Ihrem Notenkontoauszug zu finden sind
Wenn Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt weiter aktiv im Erasmus-Netzwerk bleiben möchten, können Sie sich bei MESA - Münchner Erasmus Studenten Assoziation melden.