Institut für Italienische Philologie
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Magister Artium: Zwischenprüfung (Hauptfach) bzw. Hauptseminaraufnahmeprüfung (Nebenfach)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Studierende des Studiengangs Magister Artium müssen sich in ihrem Hauptfach einer Zwischenprüfung unterziehen. Im Nebenfach müssen sie eine inhaltlich identische Hauptseminaraufnahmeprüfung ablegen, erhalten jedoch Erleichterungen bezüglich Prüfungszeitpunkt und Wiederholbarkeit der Prüfung (s.u.). Die Zwischenprüfung/Hauptseminaraufnahmeprüfung schließt das Grundstudium ab; ihr Bestehen berechtigt zur Aufnahme des Hauptstudiums.

1.2 Die Zwischenprüfung/Hauptseminaraufnahmeprüfung besteht aus einem sprachpraktischen und einem wissenschaftlichen Teil. Jeder der beiden Teile kann getrennt, d.h. zu verschiedenen Terminen, abgelegt werden (s. aber unten zu den Fristen). Die Zwischenprüfung/Hauptseminaraunfahmeprüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“ bzw. „bestanden“ bewertet worden sind.

1.3 Die Zwischenprüfung (Hauptfach) kann, wenn sie nicht bestanden wurde, einmal wiederholt werden. Wurde nur einer der beiden Prüfungsteile nicht bestanden, so beschränkt sich die Wiederholungsprüfung auf diesen einen Teil. Eine zweite Wiederholung ist in Ausnahmefällen auf Antrag zulässig. Die erste Wiederholungsprüfung muß innerhalb eines Semesters nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses, die zweite Wiederholungsprüfung zum nächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden, sofern nicht dem Kandidaten wegen von ihm nicht zu vertretender Gründe eine Nachfrist gewährt wird. Die Hauptseminaraufnahmeprüfung (Nebenfach) kann unbeschränkt wiederholt werden.

1.4 Die Zwischenprüfung/Hauptseminaraufnahmeprüfung wird am Ende eines jeden Semesters oder in den Semesterferien abgehalten. Die genauen Termine werden jeweils nach Beginn des Semesters am Anschlagbrett veröffentlicht.

1.5 Die Anmeldung zur Zwischenprüfung (Hauptfach) erfolgt beim zentralen Prüfungsausschuß für den Magisterstudiengang. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang im Institut bekanntgegeben. Der Studierende muß spätestens vor Beginn des 6. Fachsemesters in beiden Prüfungsteilen zur Prüfung angetreten sein, sonst gilt der jeweilige Prüfungsteil als einmal abgelegt und nicht bestanden.Vom Studierenden nicht zu rechtfertigende Gründe, die ein Überschreiten dieser Frist rechtfertigen, sind ohne Verzug schriftlich beim Prüfungsausschuß geltend und glaubhaft zu machen. Die Anmeldung zur Hauptseminaraufnahmeprüfung (Nebenfach) erfolgt durch Einschreibung in Listen, die im Institutssekretariat ausgelegt werden. Sie muß bis jeweils spätestens eine Woche vor der Prüfung vollzogen sein. Für das Ablegen der Hauptseminaraufnahmeprüfung (Nebenfach) gibt es keine bindende Frist.

1.6 Die Zwischenprüfung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien wird in allen Teilen für die entsprechenden Teile der Zwischenprüfung/Hauptseminaraufnahmeprüfung im Studiengang Magister Artium anerkannt.

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2. Besondere Bestimmungen für das Fach Italienisch

2.1 Zulassung

Für die Zulassung zur Zwischenprüfung/Hauptseminaraufnahmeprüfung werden folgende Nachweise verlangt:

  • Sprachpraktischer Schein (Allgemeiner Sprachkurs)
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer literaturwissenschaftlichen Einführungsübung
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer sprachwissenschaftlichen Einführungsübung
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem literaturwissenschaftlichen Proseminar
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar
  • Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse (s. Abschnitt Lateinkenntnisse)

2.2 Prüfungsteile

Die Prüfung ist schriftlich und besteht aus zwei Teilen:

  1. einem sprachpraktischen Teil: Übersetzung eines deutschen Prosatextes in das Italienische. (Bearbeitungszeit 2 Stunden)
  2. einem wissenschaftlichen Teil, bei dem der Kandidat zwischen Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft wählt (Angabe bei der Anmeldung zur Prüfung), was im Hinblick auf die Teildisziplin geschieht, in der er am Hauptseminar teilnehmen und die Magisterprüfung ablegen will.

Bei der Wahl von Literaturwissenschaft besteht die Prüfung aus:

  • der Interpretation eines von zwei zur Wahl gestellten literarischen Texten. Die Texte stammen aus Werken, deren Kenntnis gemäß der jeweils geltenden Lektüreliste für die Zwischenprüfung vorauszusetzen ist.
  • der Beantwortung von Einzelfragen zu weiteren Werken der Lektüreliste. (Bearbeitungszeit insgesamt 3 Stunden)

Bei der Wahl von Sprachwissenschaft besteht die Prüfung aus:

  • einer Frage aus dem Bereich der allgemeinen Sprachwissenschaft
  • einer Frage aus dem Bereich der romanischen Sprachwissenschaft
  • zwei Fragen aus dem Bereich der italienischen Sprachwissenschaft. Es werden aus den sechs vorzubereitenden Themenbereichen vier Fragen zur Auswahl gestellt. (Bearbeitungszeit insgesamt 2 Stunden)