Institut für Italienische Philologie
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Studium der Italienischen Philologie im Rahmen des Studiums der fremdsprachlichen Qualifikationen

Der Erwerb der fremdsprachlichen Qualifikation (§ 110a LPO I) dient der Erweiterung des Lehramts und befähigt zur Erteilung zweisprachigen Unterrichts in nichtsprachlichen Fächern, in denen eine Lehramtsbefähigung erworben wurde oder durch die eine Lehramtsbefähigung erweitert wurde. Die fremdsprachliche Qualifikation kann u.a. im Italienischen erworben werden. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sowie die schriftlichen und mündlichen Bestandteile der Ersten Staatsprüfung entsprechen den sprachpraktischen und landeskundlichen Anforderungen und Prüfungsteilen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien (§ 73 LPO I). Fachliche Zulassungsvoraussetzungen werden von der LPO I nicht definiert. Zur Vorbereitung wird empfohlen, die sprachpraktischen und landeskundlichen Lehrveranstaltungen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien zu besuchen.