Institut für Italienische Philologie
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Weitere Hinweise zu den Lehramtsstudiengängen (Erweiterungsfach, DaZ, Fachdidaktik, Praktika, Erziehungswissenschaftliches Studium)

Erweiterungsfach, DaZ, Fachdidaktik, Praktika, Erziehungswissenschaftliches Studium

1. Erweiterungsfach
2. Didaktik des Deutschen als Zweitsprache mit Italienisch als Partnersprache (DaZ)
3. Fachdidaktik
4. Praktika
5. Erziehungswissenschaftliches Studium

1. Erweiterungsfach

Jede Zwei-Fächer-Verbindung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien kann durch ein drittes Fach erweitert werden (§ 64 LPO I). Bei zahlreichen Fächerverbindungen wird eine solche Erweiterung im Hinblick auf eine spätere Unterrichtstätigkeit dringend empfohlen (§ 63 LPO I). Unter Umständen kann eine erfolgreich abgelegte Erweiterungsprüfung die Chancen für eine Einstellung im öffentlichen Schuldienst verbessern. Als Erweiterungsfach kann Italienisch gewählt werden.

Die Erweiterungsprüfung kann entweder vor („studienmäßige Erweiterung“) oder nach („nachträgliche Erweiterung“) der Zweiten Staatsprüfung abgelegt werden. Bei „studienmäßiger“ Erweiterung kann die Erweiterungsprüfung entweder gleichzeitig mit der Ersten Staatsprüfung in den anderen Fächern der Fächerkombination oder nachträglich abgelegt werden. Bei der „nachträglichen“ Erweiterung soll das Studium des Erweiterungsfachs durch ein ordnungsgemäßes Studium von mindestens zwei weiteren Semestern nachgewiesen werden (§ 31.3 LPO I). Die Mindeststudiendauer und die Höchststudiendauer verlängern sich entsprechend um zwei Semester (§§ 31.2 und 31.3, 29.4, 35.2 LPO I).

Hinsichtlich der Prüfungsanforderungen wird in der Ersten Staatsprüfung nicht unterschieden, ob das Fach als Erweiterungsfach oder im Rahmen einer Zwei-Fächer-Kombination studiert wurde. Um also auch ein Erweiterungsfach sinnvoll zu studieren und einen erfolgreichen Studienabschluß zu erreichen, empfiehlt es sich, sprachpraktische und wissenschaftliche Lehrveranstaltungen zu besuchen und an entsprechenden Leistungskontrollen teilzunehmen.

nach oben2. Didaktik des Deutschen als Zweitsprache mit Italienisch als Partnersprache (DaZ)

Studierende, die im Rahmen des Studienganges DaZ Italienischkenntnisse nachweisen müssen, haben die Möglichkeit diese am Institut für Italienische Philologie zu erwerben. An anderen Universitäten erworbene Sprachkenntnisse können bei Gleichwertigkeit in der Studienberatung anerkannt werden. Analog zu anderen Lehramtsstudiengängen, können sonstige sprachliche Vorkenntnisse (etwa aus der Schule oder privaten Lehrinstituten) leider nicht anerkannt werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Sprachkenntnisse sowie das entsprechende Kompetenzniveau (europäischer Referenzrahmen) in einem jeweils zu Beginn des Semesters angebotenen Einstufungstest nachzuweisen.
Informationen zum Einstufungstest Italienisch

nach oben3. Fachdidaktik

Die Fachdidaktik hat zur Aufgabe, die Inhalte der Fachwissenschaften für Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu erschließen. Im Mittelpunkt der Fremdsprachendidaktik stehen theoretische und praktische Probleme des Sprachenunterrichts, so z.B. Auswahl geeigneter Texte, Lehrbuchkritik, Analyse von Unterrichtsmodellen und -verfahren im Hinblick auf die angestrebten Lernziele, Möglichkeiten der Lernzielkontrolle, Reflexion eigener Unterrichtserfahrungen und -beobachtungen. Das Angebot der fachdidaktischen Lehrveranstaltungen entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis > Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften > Modularisiertes Lehramt vertieft Italienisch > Wissenschaftliche Kurse > Fachdidaktik des Italienischen.

nach oben4. Praktika

Es sind nach den Vorgaben der LPO I (§ 34) zu absolvieren: (vgl. dazu: die Neue Lehramtsprüfungsordnung)

  • ein Orientierungspraktikum von 3 bis 4 Wochen Dauer, das vor Beginn des Studiums abgeleistet werden soll und spätestens vor Beginn des schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikums abgeleistet sein muß
  • ein schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum von 5 Wochen Dauer mit ca. 80 Unterrichtsstunden, abzuleisten möglichst nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des abgeleisteten Orientierungspraktikums.
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, abzuleisten während des fünften, sechsten oder siebten Semesters in Zusammenhang mit einer vom Studierenden im selben Semester besuchten fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
  • zusätzlich ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von 8 Wochen, das vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden soll.

Die Einzelheiten der Anmeldung zu den Praktika und zur Durchführung der Praktika sind in entsprechenden ministerialen Bekanntmachungen geregelt (KWMBl I Nr. 5/2003, S. 89-91 und 106-110).

Durch eine Fremdsprachen-Assistenz an einer ausländischen Schule, die ein ganzes Schuljahr umfaßt, können die Schulpraktika ggf. ersetzt werden.

nach oben5. Erziehungswissenschaftliches Studium

Das Studium für ein Lehramt umfaßt nach § 36 LPO I neben fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien auch ein erziehungswissenschaftliches Studium; s. dort zu Umfang der zu belegenden Lehrveranstaltungen, Leistungsnachweisen und Prüfungsanforderungen. Für den Lehramtsstudiengang Italienisch wird das Erziehungswissenschaftliche Studium von der Fakultät 11 (Psychologie und Pädagogik, Leopoldstr. 13) durchgeführt. Hinweise auf Studienberatung und auf geeignete Lehrveranstaltungen sind dem Allgemeinen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.

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